Orientierung durch ein Freiwilliges Soziales Jahr

Unter dem Freiwilligen Sozialen Jahr versteht man einen Dienst auf freiwilliger Basis, der nach Ableistung der Schulpflicht von Personen im Alter zwischen 16 und 27 Jahren ausgeübt werden kann. Zurück geht die Idee des gemeinnützigen Dienstes auf den von Gertrud Rückert ins Leben gerufenen “Philadelphischen Dienst”, der seit 1962 eine persönliche und berufliche Orientierungsphase für Abiturientinnen bietet. Unterstützer des Dienstes sind das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und Landesministerien im Bereich Soziales, Gesundheit und Arbeit.

Ihre Vorteile durch den Dienst

Grundsätzlich dient ein Freiwilliges Soziales Jahr der Orientierung und Findung von Berufsinteressen sowie der Weiterentwicklung Ihrer Persönlichkeit. Besonders durch die praktische Erfahrung wird ein Einblick in soziale Berufe gewährt, durch den das Interesse und die Eignung für einen solchen Beruf ermittelt werden kann. Auch die Auseinandersetzung mit anderen Berufsfeldern soll durch den Dienst ermöglicht werden. Durch das Aufeinandertreffen mit anderen Menschen und die gemeinnützige Tätigkeit erfahren Sie die Gemeinschaft und können aktiv an der Gestaltung der Gesellschaft mitwirken.

Vielfältige Einsatzmöglichkeiten

Ein Freiwilliges Soziales Jahr können Sie in Einrichtungen der Bereiche Soziales, Kultur, Sport, Politik, Denkmalpflege und Ökologie durchführen. Wichtig ist die Erfüllung eines sozial-karitativen und gemeinnützigen Hintergrunds, um den Nutzen für die Gesellschaft zu gewährleisten.

Zu den relevanten Einrichtungen zählen Krankenhäuser, Kirchengemeinden, ambulante Sozialdienste, Rettungs- und Sanitätsdienste, Sportvereine und -verbände, Alten- und Pflegeheime, Kindergärten und -tagesstätten, Kulturvereine, Museen und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung.

Anlaufstelle für Interessierte sind die Träger des Dienstes und damit verschiedene Vereine bzw. Ämter für Soziales. Das in Ihrer Region bzw. Ihrem Bundesland zuständige Amt für Soziales kann im Bereich “Freiwilliges Engagement” auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ausfindig gemacht werden.

Dauer und Konditionen

Die Dauer des im In- und Ausland ableistbaren sozialen Dienstes kann individuell zwischen 6 und 12 Monaten betragen. Der Träger bzw. die Einsatzstelle gewährleisten dabei, dass Sie gesetzlich sozialversichert sind. Außerdem steht allen FSJ-lern ein Anspruch auf Kindergeld bis zum 25. Lebensjahr zu, wobei die gesetzlichen Einkommensgrenzen zu beachten sind. Darüber hinaus steht Ihnen ein Taschengeld sowie die Bereitstellung bzw. Gelderstattung von Verpflegung und Unterkunft zu.